BDSG geht! Europäische DS-GVO kommt!
Sind Sie schon bereit? Wir schulen Ihre Ansprechpartner.
Ab 25.05.2018 ist die Datenschutzgrundverordnung (eine Verordnung der Europäischen Union) anzuwenden. Sie gilt ab dem 25.05.2018 in allen Ländern der europäischen Union. Damit soll der Schutz personenbezogener Daten, aber auch der freie Datenverkehr innerhalb der EU gewährleistet werden.
Jeden Tag kommen rund 35.000 neue Viren und andere Schädlinge in Umlauf. Was kann ich tun? Was muss ich tun? Wir helfen Ihnen, Datenschutz und Informationssicherheitsmanagement praxistauglich ein zu ordnen.
Sofortmaßnahmen:
- Zeitnah aktuelle Sicherheitsupdates einspielen
- Aktuelle Virenscanner und Firewall
- Bewusstsein für Gefährdungen bei Mitarbeitern schaffen – Mitarbeitersensibilisierung
- Komplexe Kennwortrichtlinien
- Regelmäßig Logs und Vorfälle überwachen
- Nach Schwachstellen Ausschau halten – Pentests und Schwachstellenscans
- Informationssicherheitsmanagementsystem – ISMS
- Spezialisten hinzuziehen
Förderprogramm zur Digitalisierung:
„go-digital" ein Förderprogramm des BMWi für KMU und Handwerk. Im Wesentlichen gelten folgende Voraussetzungen, um mit „go-digital“ gefördert zu werden:
- Mitarbeiteranzahl unter 100
- Jahresumsatz höchstens 20 Millionen Euro
- Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks mit technologischem Potenzial
Gefördert werden Beratungsleistungen in einem ausgewählten Hauptmodul mit gegebenenfalls erforderlichen Nebenmodulen mit einem Fördersatz von 50 Prozent auf einen maximalen Beratertagesatz von 1.100 Euro. Der Förderumfang beträgt maximal 30 Tage in einem Zeitraum von einem halben Jahr.
Um KMU und Handwerk in bürokratischen Erfordernissen zu entlasten, übernehmen autorisierte Beratungsunternehmen die Antragstellung für die Förderung. Sie sind nicht nur für die Antragstellung und die Beratungsleistung selbst zuständig, sondern auch für die Abrechnung und die Verwendungsnachweisprüfung.